Haftungsausschluss

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Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heisinger Steuerberatung GmbH

(1) Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen und Angeboten die eine fachmännische Beratung von Auftraggebern durch Heisinger Steuerberatung GmbH im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze zum Gegenstand haben.

(2) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB’s unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

(3) Heisinger Steuerberatung GmbH ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner durchführen zu lassen.

(4) Der Auftraggeber (AG) sorgt dafür, dass Heisinger Steuerberatung GmbH auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Berater bekannt werden.

(5) Das Vertrauensverhältnis zwischen dem AG und Heisinger Steuerberatung GmbH bedingt, dass Heisinger Steuerberatung GmbH über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen umfassend informiert wird.

§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB’s gelten bei Auftragsbestätigung durch den AG.

§ 2 Umfang des Beratungsauftrages
Der Umfang des Beratungsauftrages wird mittels Angebot und Annahme vereinbart.

§ 3 Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter der Heisinger Steuerberatung GmbH zu verhindern.

§ 4 Schutz des geistigen Eigentums Heisinger Steuerberatung GmbH / Urheberrecht / Nutzung
(1) Der AG ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages durch Heisinger Steuerberatung GmbH, ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern, erstellten Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art von Heisinger Steuerberatung GmbH an Dritte deren schriftlicher Zustimmung. Eine Haftung Heisinger Steuerberatung GmbH dem Dritten gegenüber wird nicht begründet.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen durch Heisinger Steuerberatung GmbH zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt Heisinger Steuerberatung GmbH zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

(3) Heisinger Steuerberatung GmbH verbleibt an ihren Leistungen ein Urheberrecht.

(4) Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum von Heisinger Steuerberatung GmbH sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche nach sich.

§ 5 Mängelbeseitigung und Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Haftung
(1) Heisinger Steuerberatung GmbH und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der durch den AG bereitgestellten Informationen und der darauf basierenden Gutachten, Analysen, Berichte etc. übernimmt Heisinger Steuerberatung GmbH keine Haftung

§ 7 Verpflichtung zur Verschwiegenheit
(1) Heisinger Steuerberatung GmbH und ihre Mitarbeiter verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrerTätigkeit für den AG bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

(2) Heisinger Steuerberatung GmbH darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit nur mit Einwilligung des AG aushändigen.

(3) Heisinger Steuerberatung GmbH ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Heisinger Steuerberatung GmbH gewährleistet das Datengeheimnis gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

§ 8 Honoraranspruch
(1) Heisinger Steuerberatung GmbH hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den AG.

(2) Wird die Ausführung des Auftrages nach Angebotsannahme durch den AG verhindert (z.B. wegen Kündigung), so gehört Heisinger Steuerberatung GmbH gleichwohl das vereinbarte Honorar.

(3) Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf seiten Heisinger Steuerberatung GmbH einen wichtigen Grund darstellen, so hat sie nur Anspruch auf den ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den AG ihre bisherigen Leistungen verwertbar sind.

(4) Heisinger Steuerberatung GmbH kann die Fertigstellung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten von Heisinger Steuerberatung GmbH berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütungen.

§ 9 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Erfüllungsort ist der Ort der zentralen Niederlassung von Heisinger Steuerberatung GmbH.

(3) Für Streitigkeiten ist das Gericht der zentralen Niederlassung von Heisinger Steuerberatung GmbH zuständig. Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe.

Festgestellt vom Arbeitskreis für Honorarfragen und Auftragsbedingungen bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und zur Anwendung empfohlen vom Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder mit Beschluss vom 8.3.2000, adaptiert vom Arbeitskreis für Honorarfragen und Auftragsbedingungen am 23.5.2002, am 21.10.2004, am 18.12.2006 sowie am 31-08-2007, am 26.2.2008, am 30.6.2009, am 22.3.2010 sowie am 21.02.2011.

Präambel
(1) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe gliedern sich in vier Teile: Der I.Teil betrifft Verträge, die als Werkverträge anzusehen sind, mit Ausnahme von Verträgen über die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung und der Abgabenverrechnung; der II.Teil betrifft Werkverträge über die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung und der Abgabenverrechnung; der III.Teil hat Verträge, die nicht Werkverträge darstellen und der IV.Teil hat Verbrauchergeschäfte zum Gegenstand.

(2) Für alle Teile der Auftragsbedingungen gilt, dass, falls einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.