Ärzte gehören zur Gruppe der Freiberufler. Die Berufsausübung basiert nicht auf einer Gewerbe-, sondern auf einer Berufsberechtigung.

Als Arzt kommt man aber bereits vor Eröffnung einer eigenen Praxis in Kontakt mit den Themen Steuern und Sozialversicherung. Die Sonderklassegebühren, die bereits seit einigen Jahren bei der Abgabe einer Einkommenssteuererklärung als selbständige Einkünfte zu versteuern sind. Bei diesen gibt es hinsichtlich der Einnahmen nicht nur bundesländerspezifische Unterschiede, sondern sogar unterschiedliche Behandlungsweisen von Krankenanstalten im selben Bundesland. Dem stehen die Betriebsausgaben gegenüber. Diese können tatsächliche Kosten oder auch Betriebsausgaben- Pauschalen sein. Die Voraussetzungen hierzu müssen im Einzelfall gesondert geprüft werden.

Als langjähriger Vortragender auf diversen Gründerseminaren von Landesärztekammern ist Mag. Heisinger ausgewiesener Experte für das Berufsfeld der Ärzteschaft, ob angestellt oder in selbständiger Tätigkeit.

Steht nun die Frage einer Ordinationseröffnung oder –übernahme im Raum, stellen sich dem Arzt nahezu eine Unzahl an essentiellen Fragen. Die Auswahl der Ordinationsräumlichkeiten und die Einstellung von Mitarbeitern. Es steht die Entscheidung über die Rechtsform des Unternehmens und die Finanzierung der Ordination an. Ihr Businessplan ist Basis für jede Finanzierung.

Jede dieser Fragen beinhaltet steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen. Sind diese bereits vorab geklärt steht einer Ordinationseröffnung nichts mehr im Weg.

Nach einer erfolgreichen Berufsausübung begleiten wir unsere Klienten auch bei der steuerlich optimierten Übergabe ihrer Ordination und der Einstellung der praktizierenden Tätigkeit.

Wir unterstützen sie in allen Phasen ihrer Tätigkeit. Nutzen sie das kostenlose Erstgespräch unserer Kanzlei, um unser Know-How kennenzulernen und ihre aktuelle Situation zu reflektieren.